Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Dieselpartikelfilterreinigung
§1 Gewährleistung
Gewährleistungsdauer: Wir gewähren eine einjährige Gewährleistung auf die von uns durchgeführte Dieselpartikelfilterreinigung ab dem Datum der Reinigung.
Ausschluss von Gewährleistung bei Fremdproblemen: Sollte während der Reinigung oder danach ein Fehler auftreten, der nicht mit dem Dieselpartikelfilter in Zusammenhang steht (z.B. Ladedruckprobleme, Turboladerdefekte), so ist dieser nicht durch unsere Gewährleistung abgedeckt.
Erlöschen der Gewährleistung bei verursachenden Problemen: Sollte ein anderes Problem die Verstopfung des Dieselpartikelfilters verursacht haben, erlischt die Gewährleistung.
Fehleranzeige während der Reinigung: Wenn während der Reinigung ein Fehler im Fahrzeug festgestellt wird, müssen Sie diesen innerhalb von 14 Tagen beheben lassen. Ein Beleg über die Beseitigung des Fehlers mit Datum muss von Ihnen aufbewahrt und auf Verlangen vorgelegt werden. Andernfalls erlischt die Gewährleistung.
Durchführung der Gewährleistung: Die Gewährleistung kann ausschließlich in unserem Betrieb durchgeführt werden. Jegliche Ansprüche auf Gewährleistung erfordern, dass das Fahrzeug zur Überprüfung und eventuellen Nachbesserung zu uns gebracht wird.
§2 Haftungsausschluss
Keine Haftung für Fremdprobleme: Wir übernehmen keine Haftung für Schäden oder Mängel, die nicht direkt durch die Reinigung des Dieselpartikelfilters verursacht wurden.
Ausschluss bei Nichtbeachtung von Hinweisen: Sollten Hinweise auf notwendige Reparaturen nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist von 14 Tagen nach der Reinigung beachtet und durchgeführt werden, erlischt jegliche Haftung unsererseits.
§3 Zusatzbestimmungen
Einverständniserklärung: Mit der Auftragserteilung zur Dieselpartikelfilterreinigung erklären Sie sich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
Gerichtsstand: Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz unseres Unternehmens.
Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und gelten für alle Aufträge zur Dieselpartikelfilterreinigung, die ab diesem Zeitpunkt erteilt werden.